Mitteilung Zertifikat: „Verein gesund“

Der „FC Hennef 05 – besonders und gut!“ hat sich im Jahr 2024 beim zuständigen Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreise beworben, um das Zertifikat: „Verein gesund“ zu erhalten.

Vom Rhein-Sieg-Kreis wurde ein umfangreicher Kriterienkatalog herausgegeben, welchen es zu erfüllen gilt, um das begehrte Gesundheitszertifikat zu erhalten.

Auf Grund unserer vereinsinternen vielfältigen bereits vorhandenen Aktivitäten waren wir positiv gestimmt, den Kriterienkatalog erfüllen um damit als Erster Fussballverein (!) dieses Zertfiakt erhalten zu können.

Damit wäre auch verbindlich dokumentiert, dass uns das Wohl und die Gesundheit, insbesondere unserer vielen Kinder und Jugendlichen ein besonderes Anliegen ist, und wir viele Anstrengungen unternehmen, diesem hohen Anspruch gerecht zu werden.

Federführend wurde dem Rhein-Sieg-Kreises als „Koordinator Gesundheitszertifikat“ unser prsäsident , Clemens Wirtz, benannt.

Im Jahr 2024 und auch im 1. Quartal 2025 wurden daher besondere Anstrengungen unternommen um dieses Prüfungsverfahren erfolgreich zu absolvieren.

Beispielhaft sei benannt, dass Jahr 2024 eine mehrstündige Veranstaltung beim FC Hennef 05 mit der zuständigen Mitarbeiteiterin des Gesundheitsamtes des Rhein-Sieg-Kreis, Frau P. Vajler-Schulze, stattgefunden hat, an welcher Trainer, Betreuer und weitere ehrenamtlich Tätige des FC H05 erfolgreich teilgenommen haben

Mittlerweile liegt uns ein Zwischenbericht von Frau Vajler-Schulze vor, dass wir uns berechtigt Hoffnung machen dürfen, dieses begehrte Gesundheitszertifikat im April oder Mai diesen Jahres erhalten und durch den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, anläßlich eines Jugend-Fussballspieles, überreicht zu bekommen.

Wir freuen uns sehr hierauf!

Auf der „Zielgeraden“ des Prüfungsverfahrens möchte ich Sie besonders darauf hinweisen, dass folgende Verhaltensregeln einzuhalten sind, welche vornehmlich diejenigen Veranstaltungen und Zeiten betreffen, an welchen unsere Kinder und Jugendlichen die Platzanlagen frequentieren und ihrem geliebten Fussballsport nachgehen:

  • zu den Trainingszeiten und zu den Zeiten der Wettspiele besteht im Bereich der Spielstätten einschl. der Zuschauerbereiche / – tribünen ein striktes Alkohol- und Rauchverbot. Dies betrifft auch die Bereiche zwischen den Kabinentrakten und den Zugängen zu den jeweiligen Spielfeldern
  • Ein Alkoholausschank und auch -verzehr (!) erfolgt damit ausschl. im Gastro-Innenbereich der beiden Vereinsheime.
  • Raucherzone sind daher ausschl. im Bereich der Haupteingangstores zum „Anton Klein Sportpark“ und im Bereich des Wendehammers „am See“ zu nutzen

Ich appeliere sehr an Ihr geschätztes Verständnis, ist es doch unser Aller großes Anliegen, dort wo Sport betrieben wird die Gesundheit in den Fokus unserer Bemühungen zu stellen und besonders die Gesundheit unserer Kinder zu gewährleisten!