Ende der Bundesnotbremse im Rhein-Sieg-Kreis
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat in seiner gestrigen Allgemeinverfügung bekannt gegeben, dass die Bundesnotbremse ab Donnerstag, 13.05.2021, nicht mehr für den Rhein-Sieg-Kreis gilt. Damit fallen u.a. die Ausgangsbeschränkung und das Vorweisen eines tagesaktuellen, negativen Schnelltests weg. Weiterhin gelten jedoch die Beschränkungen der CoronaSchVO des Landes NRW.
Die Verfügung können Sie unter (https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210511_av_gem._ss_28b_ifsg.pdf) nachlesen.